Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen ArctiMint und Unternehmenskunden (B2B) hinsichtlich Beratung, Audits, Projektpaketen, Retainern und sonstigen Leistungen rund um Data Science und Machine Learning.

1. Geltungsbereich & Begriffe

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen ArctiMint und Kunden, die Unternehmer i. S. d. § 14 BGB sind. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen.

Leistungen sind insbesondere: Beratungen, Audits, Implementierungen (Pipelines, Feature Stores, Modelle), Schulungen, Retainer mit SLAs.

2. Vertragsschluss & Leistungsumfang

Angebote von ArctiMint sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots oder durch Auftragsbestätigung zustande. Maßgeblich für Umfang, Qualität und Termine ist die jeweilige Angebotsunterlage einschließlich Anlagen (z. B. Leistungsbeschreibung, Meilensteine, Abnahmekriterien, SLA).

Änderungen des Leistungsumfangs (Change-Requests) werden schriftlich festgehalten und können Zeit, Kosten und Qualität beeinflussen. Wir sind berechtigt, Teilleistungen zu erbringen.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

  • Rechtzeitige Bereitstellung benötigter Informationen, Daten, Zugänge und Ansprechpartner.
  • Sicherstellung, dass Datenübermittlungen rechtmäßig erfolgen und erforderliche Einwilligungen/Verträge vorliegen.
  • Test- und Abnahmeaktivitäten in den vereinbarten Fristen; Rügen müssen nachvollziehbar begründet werden.

Verzögerungen aufgrund ausbleibender Mitwirkung verlängern Fristen und können Mehrkosten verursachen.

4. Vergütung, Zahlungsbedingungen & Steuern

Sofern nicht anders vereinbart, gelten die in der Angebotsunterlage genannten Preise: Festpreise für Pakete, Tagessätze/Stundensätze für Beratung, monatliche Gebühren für Retainer. Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Verzug richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften; wir behalten uns die Zurückbehaltung von Ergebnissen bis zur vollständigen Zahlung vor.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Reisekosten und Auslagen werden gesondert berechnet, sofern im Angebot vorgesehen.

5. Leistungsart, Abnahme & Gewährleistung

Für Beratungsleistungen gilt regelmäßig Dienstvertragsrecht; wir schulden die fachgerechte Erbringung, nicht einen wirtschaftlichen Erfolg. Für implementierte Artefakte (z. B. Pipelines, Modelle, Dokumentation) kann Werkvertragsrecht mit Abnahme maßgeblich sein.

  • Abnahme: Erfolgt je Meilenstein nach den vereinbarten Abnahmekriterien. Bei berechtigter Rüge leisten wir Nacherfüllung in angemessener Frist.
  • Konkludente Abnahme: Produktiver Einsatz ohne Rüge ≥ 10 Arbeitstage gilt als Abnahme.

Gewährleistungsansprüche verjähren nach den gesetzlichen Fristen, beginnend mit Abnahme; für Dienstleistungen gelten die gesetzlichen Regeln.

6. Rechte an Arbeitsergebnissen & Lizenzen

  • Vorbestehende IP (Frameworks, Templates, interne Tools) verbleibt bei ArctiMint; der Kunde erhält eine nicht-ausschließliche, zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechteinräumung für den Projektkontext.
  • Projektergebnisse (kundenspezifische Konfigurationen, Pipelines, Dokumentation) gehen nach vollständiger Zahlung in das Eigentum des Kunden über; ArctiMint behält ein einfaches Nutzungsrecht zu Referenz- und Demonstrationszwecken, sofern keine Geheimnisse betroffen sind.
  • Drittsoftware unterliegt deren Lizenzen; die Lizenzbeschaffung obliegt dem Kunden, sofern nicht anders vereinbart.

7. Vertraulichkeit & Datenschutz

Beide Parteien wahren Vertraulichkeit über nicht offenkundige Informationen. Auf Wunsch wird ein NDA geschlossen. Sofern wir personenbezogene Daten verarbeiten, handeln wir als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO auf Basis eines Auftragsverarbeitungsvertrags (DPA). Details ergeben sich aus der Privacy Policy.

8. Haftung

Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haften wir unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Zwingende gesetzliche Haftung (z. B. Produkthaftung) bleibt unberührt. Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

9. Laufzeit, Kündigung & Höhere Gewalt

Die Laufzeit ergibt sich aus dem Angebot/Vertrag. Bei Festlaufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Retainer können mit 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Bei Ereignissen höherer Gewalt sind Parteien für die Dauer der Störung von Leistungspflichten befreit; Informations- und Schadensminderungspflichten bleiben bestehen.

10. Exportkontrolle, Sanktionen & Compliance

Der Kunde stellt sicher, dass die Nutzung der Leistungen im Einklang mit anwendbaren Export-, Sanktions- und Embargovorschriften steht. ArctiMint kann Leistungen verweigern, wenn rechtliche Risiken bestehen.

11. Schlussbestimmungen

  • Rechtswahl: Deutsches Recht, UN-Kaufrecht ausgeschlossen.
  • Gerichtsstand: Berlin, sofern der Kunde Kaufmann i. S. d. HGB ist.
  • Schriftform: Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
  • Salvatorische Klausel: Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
  • Vorrang: Individuelle Vereinbarungen im Angebot/Vertrag gehen diesen AGB vor.